“Ein guter Vergleich ist nicht, wenn jemand gewinnt, sondern, wenn keiner glaubt, verloren zu haben.”
(Terry Pratchett)
Alessandro Fuschi
Partner | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kontaktdaten:
Rechtsgebiete:
Strafrecht | Arbeitsrecht | Mietrecht | Wohnungseigentumsrecht | Werkvertragsrecht | Kaufrecht Immobilienrecht
Alessandro Fuschi studierte Jura an der Ludwig-Maximilians-Universität München und absolvierte sein Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk München. Seit 2013 berät er seine Mandantschaft, vornehmlich bestehend aus mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen, im Zivil- und Strafrecht. Aufgrund nachgewiesener besonderer Kenntnisse ist er berechtigt, seit dem Jahr 2017 die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen.
Veröffentlichungen:
- Aufsätze
- „Die vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung“ (IMR 2023, 433)
- „Umlage erhöhter Versicherungsprämien als Betriebskosten“ (ZMR 2024, 557)
- Urteilsanmerkungen
- LG Hanau – Keine Hinweispflicht des Vermieters auf erhöhtes Lüftungserfordernis (IMR 2023, 496)
- BGH – Unwirksame Quotenabgeltungsklausel „infiziert“ Schönheitsreparaturklausel nicht! (IMR 2024, 136)
- BGH – Mieter muss fehlende Renovierung beweisen! (IMR 2024, 137)
- AG Münster – Hellhörigkeit schützt vor Kündigung nicht (IMR 2024, 192)
- AG Bottrop – Stirbt der Vermieter, kann der Mieter hinterlegen! (IMR 2024, 323)
- LG München I – Betriebskostenabrechnung: Geringeres Guthaben ist keine Nachforderung! (IMR 2024, 1009)