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“Ein guter Vergleich ist nicht, wenn jemand gewinnt, sondern, wenn keiner glaubt, verloren zu haben.”

(Terry Pratchett)

Alessandro Fuschi

Partner | Rechtsanwalt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Kontaktdaten:

Rechtsgebiete:

Strafrecht | Arbeitsrecht | Mietrecht | Wohnungseigentumsrecht | Werkvertragsrecht | Kaufrecht Immobilienrecht

Alessandro Fuschi studierte Jura an der Ludwig-Maximilians-Universität München und absolvierte sein Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk München. Seit 2013 berät er seine Mandantschaft, vornehmlich bestehend aus mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen, im Zivil- und Strafrecht. Aufgrund nachgewiesener besonderer Kenntnisse ist er berechtigt, seit dem Jahr 2017 die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen.

Veröffentlichungen:

  • Aufsätze
    • „Die vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung“ (IMR 2023, 433)
    • „Umlage erhöhter Versicherungsprämien als Betriebskosten“ (ZMR 2024, 557)
  • Urteilsanmerkungen
    • LG Hanau – Keine Hinweispflicht des Vermieters auf erhöhtes Lüftungserfordernis (IMR 2023, 496)
    • BGH – Unwirksame Quotenabgeltungsklausel „infiziert“ Schönheitsreparaturklausel nicht! (IMR 2024, 136)
    • BGH – Mieter muss fehlende Renovierung beweisen! (IMR 2024, 137)
    • AG Münster – Hellhörigkeit schützt vor Kündigung nicht (IMR 2024, 192)
    • AG Bottrop – Stirbt der Vermieter, kann der Mieter hinterlegen! (IMR 2024, 323)
    • LG München I – Betriebskostenabrechnung: Geringeres Guthaben ist keine Nachforderung! (IMR 2024, 1009)