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Wohnungs
eigentumsrecht.

Als der Gesetzgeber nach dem zweiten Weltkrieg das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schuf, hatte er einen noblen Gedanken: Der durchschnittliche Bürger sollte in der Lage sein, eine Wohnung sein Eigentum zu nennen, über die er verfügen kann, wie Eigentum. Denn nach der Systematik des BGB konnte Eigentum nur an Grundstücken erworben werden, nicht an Teilen davon. Dies war nur im Miteigentum möglich, man musste sich daher mit anderen Menschen zusammen finden.

Herausgekommen ist ein Mischwesen aus Miteigentum und (Sonder-) Eigentum, welches auch 75 Jahre später den Juristinnen und Juristen der Republik Kopfschmerzen verursacht. Nicht umsonst lautet ein beliebter Spruch: „Niemand kann WEG.“ Dies schließt den Gesetzgeber ein, der über Jahre hinweg viel versucht hat zu reparieren, aber nie eine vernünftige Lösung gefunden hat. Umso wichtiger ist es also, einen versierten Partner an seiner Seite zu wissen.

Eine kurze Begriffkunde

Miteigentum

So ganz konnte der Gesetzgeber von der Systematik des BGB dann doch nicht lassen. Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, der erwirbt grundsätzlich "nur" einen Miteigentumsanteil (MEA) an dem gesamten Grundstück, meist in /1000 berechnet. Dieser MEA ist sodann wiederum verbunden mit einem...

Sondereigentum

an einem Raum oder mehreren abgeschlossenen Räumen, meist Wohnungen oder Geschäftsräume. Daneben können auch Balkone, Dachterrassen, Garagen, Stellplätze etc. im Sondereigentum stehen. Das Sondereigentum ist ohne seinen MEA nicht verkehrsfähig, wer seine Wohnung verkaufen will, muss also immer seinen Miteigentumsanteil mit verkaufen.
Wichtig ist immer, dass das Sondereigentum ausdrücklich begründet wurde. Denn alles, woran kein Sondereigentum besteht, gehört zum...

Gemeinschaftseigentum

und damit allen Miteigentümern gemeinschaftlich. In aller Regel sind diejenigen Teile des Gebäudes, die zur gemeinsamen Nutzung dienen, Gemeinschaftseigentum. Außenwände, Dächer, Haustüren, Fenster etc. sind daher (zwingend) Gemeinschaftseigentum, da sie nicht nur einem Eigentümer dienen. Soll Gemeinschaftseigentum ausnahmsweise nur einem Eigentümer genutzt werden, so kann hieran ein...

Sondernutzungsrecht

begründet werden. Anders, als Sondereigentum, sind Sondernutzungsrechte Vereinbarungen, wonach ein Eigentümer eine bestimmte Fläche, die im Gemeinschaftseigentum steht, alleine nutzen kann. Typische Beispiele hierfür sind z.B. Gartenanteile, an denen kein Sondereigentum begründet werden konnte.

Vereinbarungen und Beschlüsse

Die WEG kann auf zwei Arten Entscheidungen treffen: Durch Vereinbarungen (einstimmig) oder durch Beschlüsse (Mehrheitsprinzip). Welche Entscheidungen auf welche Art gefasst werden dürfen oder müssen, ist, wenn das Gesetz dies nicht ausdrücklich vorgibt, oftmals eine Streitfrage.

Eigentümerversammlung

Soweit die WEG durch Beschlüsse handelt, fasst sie diese in ihrer Eigentümerversammlung. Zuständig für die Einberufung ist im Regelfall die...

Hausverwaltung

die das Organ der WEG ist und dafür zuständig ist deren Beschlüsse umzusetzen. Wenn die Verwalterin fehlt oder nicht arbeitet, ist die WEG meist handlungsunfähig, insbesondere, wenn Streit zwischen den Eigentümern besteht.

"Der deutsche Nachbar in Reinkultur."

Ist nicht umsonst zwischen Juristinnen und Juristen, die im WEG-Recht tätig sind, ein geflügelter Ausdruck.

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Alessandro Fuschi

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THORSTEN HOFFMANN

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