Wohnungs
eigentumsrecht.
Als der Gesetzgeber nach dem zweiten Weltkrieg das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schuf, hatte er einen noblen Gedanken: Der durchschnittliche Bürger sollte in der Lage sein, eine Wohnung sein Eigentum zu nennen, über die er verfügen kann, wie Eigentum. Denn nach der Systematik des BGB konnte Eigentum nur an Grundstücken erworben werden, nicht an Teilen davon. Dies war nur im Miteigentum möglich, man musste sich daher mit anderen Menschen zusammen finden.
Herausgekommen ist ein Mischwesen aus Miteigentum und (Sonder-) Eigentum, welches auch 75 Jahre später den Juristinnen und Juristen der Republik Kopfschmerzen verursacht. Nicht umsonst lautet ein beliebter Spruch: „Niemand kann WEG.“ Dies schließt den Gesetzgeber ein, der über Jahre hinweg viel versucht hat zu reparieren, aber nie eine vernünftige Lösung gefunden hat. Umso wichtiger ist es also, einen versierten Partner an seiner Seite zu wissen.
Eine kurze Begriffkunde
Miteigentum
Sondereigentum
Wichtig ist immer, dass das Sondereigentum ausdrücklich begründet wurde. Denn alles, woran kein Sondereigentum besteht, gehört zum...
Gemeinschaftseigentum
Sondernutzungsrecht
Vereinbarungen und Beschlüsse
Eigentümerversammlung
Hausverwaltung

"Der deutsche Nachbar in Reinkultur."
Ist nicht umsonst zwischen Juristinnen und Juristen, die im WEG-Recht tätig sind, ein geflügelter Ausdruck.
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